Winterdienst für Hausverwaltungen und Gewerbe: Räumen und Streuen zuverlässig organisieren
Schnee und Glätte sind ein Haftungsthema: Wer ein Grundstück besitzt oder verwaltet, muss dafür sorgen, dass Gehwege und Zufahrten sicher begehbar sind. Gerade bei mehreren Objekten wird das schnell zur organisatorischen Aufgabe.
Was die Räum und Streupflicht umfasst
Umfang und Zeiten der Räum und Streupflicht werden in der Regel von der jeweiligen Gemeinde in einer Satzung festgelegt. Sie unterscheiden sich von Ort zu Ort, deshalb sollten Eigentümer und Verwalter die örtliche Satzung prüfen. Viele Gemeinden schränken zudem den Einsatz von Streusalz ein.
Winterdienst auslagern: Das sollte im Vertrag stehen
Welche Flächen betreut werden, zum Beispiel Gehwege, Zufahrten, Parkplätze und Eingänge
Ab wann geräumt und gestreut wird und bis wann die Flächen frei sein sollen
Welche Streumittel eingesetzt werden
Wie die Einsätze dokumentiert werden, damit sie im Streitfall nachweisbar sind
Wer Ansprechpartner ist und wie schnell er erreichbar ist
Warum eine feste Betreuung sinnvoll ist
Ein fester Ansprechpartner und ein verlässlicher Ablauf sparen im Winter Zeit und Nerven. Besonders bei Hausverwaltungen mit mehreren Objekten lohnt sich ein Dienstleister, der Gartenpflege, Hausmeisterservice und Winterdienst aus einer Hand anbietet.
Winterdienst im Raum Stuttgart
BK Dienstleistungen & Landschaftsbau aus Gerlingen berät und baut für Privatkunden, Hausverwaltungen und Gewerbe in Stuttgart, Böblingen, Ludwigsburg und Leonberg. Anfragen erreichen uns telefonisch unter 01575 2493638 oder über das Anfrageformular auf der Startseite.



























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